Jegliche Vorhaben der Stadt müssen auf ihre Klimarelevanz geprüft werden.

Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen die Frage „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten in der Begründung dargestellt werden.

Umsetzungsempfehlungen siehe hier