Ziel 1: Begrünung

Alle Straßen werden bis spätestens Ende 2021 bzgl. Überschreitung der gesetzlichen Mindestbreite untersucht. Es wird nachvollziehbar dargelegt, an welcher Stelle Parkraum zwingend notwendig ist. Für überflüssige Fahrbahnflächen wird bis spätestens Mitte 2022 ein Konzept zur Begrünung erarbeitet. Dieses wird hinsichtlich zeitnaher Umsetzung priorisiert und umgesetzt. Wo möglich werden zusätzliche Bäume gepflanzt und Baumscheiben vergrößert.

Ziel 2: Entsiegelungen & Bepflanzungen

Alle städtischen Plätze werden bis spätestens Ende 2021 hinsichtlich Entsiegelung und Anlage von Grünflächen untersucht. Bis spätestens Ende 2022 wird ein Konzept zur Umsetzung der Entsiegelung erarbeitet. Die Bepflanzung erfolgt grundsätzlich insektenfreundlich. Es ist auf natürliche „Insektenhotels“ zu achten.

Des Weiteren wird in diesem Zuge das Konzept der schnellwachsenden und pflegearmen "Tiny urban Forests" für eine Umsetzung in Erlangen geprüft. Gemäß World Economic Forum (WEF) wachsen sie 10 x schneller als herkömmliche Wälder, haben eine um 100-fach höhere Biodiversität und speichern 40 x mehr CO2. [1] [2] 

Ziel 3: Exerzierplatz

Die Stadt Erlangen unternimmt umgehend Schritte, um die Vorhalteflächen am Exerzierplatz wieder in den städtischen Besitz zu überführen. Bei Erfolg wird das Naturschutzgebiet auf alle freien Flächen erweitert. 

Ziel 4: Fassadenbegrünung

Die Stadt Erlangen entwickelt bis spätestens Mitte 2021 ein Förderprogramm zu Fassadenbegrünung und setzt dieses bis spätestens Ende 2022 in Kraft. 

Ziel 5: Freiflächengestaltungssatzung

Die Freiflächengestaltungssatzung wird umgehend so geändert, dass Innenhöfe (privat und gewerblich) grundsätzlich zu begrünen sind. Pflaster wird nur im Ausnahmefall genehmigt (z. B. für notwendige Verkehrswege). 

Ziele 6 Stadtgrün

Es erfolgen ab sofort keine Fällungen „kranker“ Bäume mehr. Diese werden durch Pflegemaßnahmen, ggf. Kronenschnitt, gestärkt und erst nach dem vollständigen Absterben durch Neupflanzungen ersetzt.

Ersatzpflanzungen orientieren sich an der Leistungsfähigkeit, nicht der Anzahl, zu ersetzender Bäume. Die Maßgaben der Baumschutzverordnung gelten auch für städtische Bäume. Es gilt der Grundsatz „Erhalten statt Fällen“.

[1] vgl. WEF. People are planting tiny urban forests to boost biodiversity and fight climate change https://www.weforum.org/agenda/2020/07/tiny-urban-forests-miyawaki-biodiversity-carbon-capture

[2] vgl. Der erste Tiny Forest Deutschlands https://www.umweltdialog.de/de/umwelt/biodiversitaet/2020/Der-erste-Tiny-Forest-Deutschlands.php

 Ziel 1: Bau- und Gewerbegebiete

Neue Bau- und Gewerbegebiete auf bisher land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen werden ab sofort grundsätzlich nicht mehr ausgewiesen.

Ziel 2: Regenerative Landwirtschaft

Die Stadt setzt bis spätestens Ende 2021 ein Förderprogramm auf, das Anreize schafft, die landwirtschaftlich genutzten Flächen bis spätestens 2030 zu 100% in eine regenerative Landwirtschaft zu überführen.

Ziel 3: Landwirtschaft als CO2-Senke - Humusaufbauprogramm

Die Stadt Erlangen setzt sich das Ziel ein Humusaufbauprogramm vergleichbar mit der Ökoregion Kaindorf auflegen [3], um nicht vermeidbare CO2-Emissionen aus der Region in der Region zu kompensieren und die regionale Landwirtschaft damit zu unterstützen und gleichzeitig die Bodenfruchtbarkeit, die Wasserspeicherkapazität der Böden und damit die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen bei Extremwetterereignissen zu erhöhen.

Begründung:

Der Boden ist in der Lage unvorstellbar große Mengen an CO2 zu binden, und zwar in Form der obersten 30cm Schicht, dem Humus. Die vom französischen Landwirtschaftsminister auf der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 eingebrachte Initiative „4p1000“, der sich unter anderem die deutsche Bundesregierung angeschlossen hat, ermittelte, dass ein jährlicher weltweiter Humusaufbau von 0,04% die Emissionen eines gesamten Jahres kompensieren würde.

Ziel 4: Verpachtungen

Ab Mitte 2021 erfolgen städtische Verpachtungen (Neuverpachtung bzw. Verlängerung) grundsätzlich nur noch unter dem Vorbehalt, dass die Flächen gemäß EU-Bio-Richtlinie bewirtschaftet werden, um der Ernährungssouveränität der Stadt Erlangen näher zu kommen. Bei der Verpachtung sind folgende Einrichtungen und Betriebe zu bevorzugen: bäuerliche Betriebe, Initiativen für Selbsternte-Äcker, Einrichtungen der Solidarischen Landwirtschaft, Behinderteneinrichtungen.

Ziel 5: Uferrandstreifen

Ein 10 m breiter Uferrandstreifen, gemessen ab Böschungsoberkante, wird nicht verpachtet und bewirtschaftet.

[3] vgl. Ökoregion Kaindorf https://www.oekoregion-kaindorf.at/humusaufbau.95.html

Durch flächenmäßig ineffiziente Nahrungsmittelproduktion und die Einfuhr von Lebens- bzw. Futtermitteln von weit her, entstehen große Mengen Treibhausgase 

Ziel: Förderung der Permakultur

Die Stadt legt bis Mitte 2022 ein Förderprogramm auf, das die Einführung und Nutzung der Permakultur in Erlangen großflächig fördert.