Die Initiative “Klimaentscheid ERlangen” unterstützt die Ziele der Initiative Radentscheid Erlangen 1:1. 

Ziel: Übernahme der 10 Ziele der Initiative Radentscheid Erlangen

Die 10 Ziele der Initiative Radentscheid Erlangen werden 1:1 in den Stadtratsbeschluss zur Klimaneutralität Erlangens übernommen werden. Die Ziele sind hier einsehbar: https://radentscheid-erlangen.de/#ziele

Für das Erreichen der Klimaneutralität muss vor allem der motorisierte Individualverkehr (MIV) massiv abnehmen. Somit dürfen keine weiteren Erleichterungen für den MIV geschaffen werden. 

Ziel: Ausbaustopp

Jegliche Neuplanungen von Verkehrsinfrastrukturen für den MIV, die zusätzlich zur bestehenden Infrastruktur errichtet würden, sind zu stoppen. Ausnahmen sind möglich, wenn es hierdurch zu einer nachweisbaren Entlastung von Anwohnern käme und in gleichem Umfang an anderer Stelle Straßenverkehrsinfrastrukturen zurückgebaut würden.

Die Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen legt fest, wie viele PKW- und Fahrradstellplätze bei einem Neubau verschiedener Gebäudetypen bereitgestellt werden sollen. Diese Stellplatzsatzung basiert einerseits auf einer starken Notwendigkeit des Kfz und andererseits beinhaltet sie aktuell keine Lastenfahrradstellplätze.

Gleichzeitig ist die Ablösesumme für Fahrradstellplätze deutlich zu gering und kann so einfach abgelöst werden. Bei einem begrenzten Platzangebot soll es durch eine finanzielle Steuerung ökonomisch attraktiver sein, diesen Platz für Fahrräder oder Lastenräder, anstatt für PKW-Plätze zu nutzen. 

Ziel 1: Änderung der Stellplatzsatzung

Die Stadt Erlangen erstellt eine komplett veränderte Version der Stellplatzsatzung bis spätestens Mitte 2021. Diese enthält generell mindestens die doppelte Menge an Fahrradabstellplätzen. Zusätzlich sollen 20% von der neuen Zahl an Fahrradabstellplätzen für Lastenfahrräder eingeführt werden.

Gleichzeitig soll die Anzahl der PKW-Stellplätze um 25% verringert werden, wobei hier unterschiedliche Quoten für die einzelne Stadtteile sinnvoll wären.

Gleichzeitig wird der Ablösebetrag pro Fahrradabstellplatz auf mindestens 2.000 € erhöht, pro Lastenfahrradstellplatz auf mindestens 5.000 € gesetzt und pro PKW-Stellplatz um mindestens 25% reduziert. 

Ziel 2: Evaluierung der Stellplatzsatzung

Die Stellplatzsatzung soll nach spätestens drei Jahren (Mitte 2024) evaluiert werden und dann ggf. die Anzahl an Fahrradstellplätzen abermalig erhöht und die der Kfz-Parkplätze abermalig gesenkt werden.

Die TH Nürnberg führte gemeinsam mit der AGFK seit 2018 Untersuchungen [1] in 11 bayerischen Kommunen, u.a. Erlangen, für eine fahrradfreundlichere Verkehrsinfrastruktur durch. In diesem Rahmen wurde in einigen Kommunen auch Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ausgetestet. Auch in weiteren Bundesländern wurden Modellprojekte für generelles Tempo 30 durchgeführt. 

Ziel: Flächendeckend Tempo 30

Die Stadt Erlangen und ihre Repräsentant*innen setzen sich auf Landesebene für ein weiteres Modellprojekt ein und wirken auf Bundesebene auf eine Gesetzesänderung in der StVO ein. Ziel ist, dass spätestens 2023 ein flächendeckendes Tempo 30 in Erlangen gelten wird.

[1] https://agfk-bayern.de/dateienupload/dokumente_presse/PM_Modellversuche%20f%C3%BCr%20den%20Radverkehr.pdf

Eine nachhaltige und klimaneutrale Stadt braucht ein verändertes Liefersystem.

Ein Lösungsansatz liegt in der Bündelung der innerstädtischen Transporte. Also im Zusammenlegen von Fahrten der unterschiedlichen Lieferdienste, um insgesamt weniger Fahrzeuge im Einsatz zu haben und Emissionen zu vermeiden.

Ziel 1: Bündelung des Lieferverkehrs im Stadtgebiet
Die Stadt Erlangen lässt bis Ende 2022 ein Konzept erarbeiten, das die Vergabe von Auslieferungen im Stadtgebiet durch einen oder mehrere, unabhängigen Dienstleister zum Ziel hat. Die Auslieferung erfolgt hierbei aus sogenannten Mikro-Depots, die so angelegt sind, dass für die Auslieferung primär Lastenräder zum Einsatz kommen können. Für größere Lieferungen dürfen Fahrzeugen mit klimaneutralem Antrieb eingesetzt werden.
Das erarbeitete Konzept wird sukzessive, spätestens bis Ende 2024 umgesetzt.

Ziel 2: Transporträder für privaten und gewerblichen Warentransport

Für die Umstellung des innerstädtischen Liefer- und Warenverkehrs von Privatpersonen und Unternehmen auf klimaneutralen Transport baut die Stadt das Verleihsystem von Transporträdern sukzessive weiter aus. Bis Ende 2022 sollen insgesamt mindestens 40 Lastenräder an mindestens zehn, gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilten Ausleihstationen zur Verfügung stehen.

Wie in dem Klimanotstandsplan erläutert, muss der motorisierte Individualverkehr (MIV) um mindestens die Hälfte sinken. Dafür soll gleichzeitig der Umweltverbund (Fußgänger, Fahrrad, ÖPNV) enorm verbessert und attraktiver gestaltet werden und gleichzeitig das Benutzen von PKWs unattraktiver werden. Die Gebühren von einem Stellplatz müssen an das maximal mögliche angepasst werden. Entgegen dem aktuellen Stadtratsbeschluss soll das spätestens in Q1 2021 geschehen. Kfz-Parkplätze benötigen ca. 10qm und sind für einen größeren Teil der Flächenversiegelung in der Stadt verantwortlich, deshalb muss das Abstellen eines solchen unattraktiv gestaltet werden.

Für berufspendelnde Familien sowie Schwerbehinderte werden Bewohnerparkplätze für klimaneutrale Fahrzeuge weiterhin eingeplant und von einer systematischen Verteuerung ausgenommen.
Nach der Klimanotstand-Studie sollen die letztendlich übrigen PKWs gemeinschaftlich genutzt werden und ausschließlich mit klimaneutralen Antrieben fahren.

Ziel 1: Autofreie Sonntage

Bis Ende 2021 soll ein Konzept für autofreie Sonntage erstellt werden. Dafür soll gleichzeitig auf Landes- und Bundesebene für die Veränderung von den notwendigen Gesetzen eingestanden werden. Ab dem Jahr 2022 sollen mindestens vier autofreie Sonntage im Jahr stattfinden, ab dem Jahr 2024 sollen sie mindestens monatlich stattfinden. Dabei soll der Fokus auf den Bereich der Innenstadt gelegt, die anderen Stadtteile aber gleichzeitig einbezogen werden.

Ziel 2: Stellplatzgebühren

Die Stellplatzgebühren werden spätestens in Q1 2021 angehoben. In den aktuell existierenden Zonen 1 und 2 werden sie auf das maximal mögliche von 2,60€ pro Stunde angehoben und in Zone 3 auf 2,00€ pro Stunde angehoben. Gleichzeitig auf Landes- und Bundesebene auf eine generelle Erhöhung des Maximalbetrags eingewirkt werden. Spätestens 2024 soll das Parken in Zone 1 und 2 mindestens 4€ pro Stunde betragen.
Von der Preiserhöhung ausgenommen sind Behindertenparkplätze (kostenlos).

Ziel 3: Carsharingparkplätze

Im gesamten Stadtgebiet werden bis 2023 20% der existierenden Stellplätze und Bewohner*innenparkplätze in Carsharingparkplätze umgewandelt. Bis 2025 soll diese Quote bei mindestens 50% liegen.

Die Stadtverwaltung soll auch im Thema Mobilität als Vorbild vorausgehen. Sie kann öffentlichen Nahverkehr für Mitarbeiter*innen fördern und ihren Fuhrpark umstellen.

Mittelfristig sollen ausschließlich klimaneutrale Fahrzeuge im Fuhrpark eingesetzt werden.

Hybrid-Autos können maximal in der Transferphase sinnvoll und notwendig sein.

Ziel 1: Jobticket

Bis Ende 2021 werden die Zuschüsse der Stadt Erlangen zu Jobtickets für Mitarbeiter*innen für den ÖPNV um jeweils 50 % erhöht. Zudem soll in diesem Zuge ein Ranking unter den Ämtern der Stadtverwaltung eingeführt werden. Anlehnend an das Prinzip des Stadtradelns soll die Stadt Erlangen einen Wettbewerb für den Umweltverbund einführen. Somit können verschiedenen Ämter und Referate sich gegenseitig challengen.

Ziel soll sein, dass bis 2023 mehr als 70% der Mitarbeiter*innen mit Verkehrsmitteln des Umweltverbundes zur Arbeit kommen und dies preisgünstiger ist als die MIV-Variante.

Ziel 2: Klimaneutraler städtischer Fuhrpark

Die Stadt Erlangen stellt ihren kompletten Fuhrpark auf klimaneutrale Antriebsmodelle um.
Bis Ende 2023 sollen mindestens 50% der Autos einen erneuerbaren Antrieb enthalten.
Bis Ende 2026 sollen es mindestens 85% sein.

Plug-In-Hybride sollen hierbei mit dem Faktor 70% als fossiler Antrieb berechnet werden.

Der ÖPNV ist auch laut der Klimanotstand-Studie ein sehr wichtiger Baustein zur Mobilitätswende weg vom Individualverkehr. Die Dekarbonisierung des Verkehrssektors muss bis spätestens 2035 abgeschlossen sein. 

Dazu sind mehrere Aspekte wichtig: Der ÖPNV muss überregional wie innerstädtisch enorm ausgebaut werden, um auch den Pendelverkehr aus dem Umland klimaneutral zu gestalten.
Die Verkehrsmittel - Bus, Zug und später Stub - müssen zudem bis spätestens 2030 mit erneuerbaren Energien klimaneutral fahren (elektrisch mit Grünstrom oder mit regenerativ hergestellten Wasserstoff oder mit Biomethan aus landwirtschaftlichen Reststoffen wie Stroh oder Bioabfall (Bio-CNG). Die Flotte muss deshalb schnell umgebaut werden.

Ziel 1: Ausbau ÖPNV mit dem Landkreis

Die Stadt Erlangen baut gemeinsam mit den umliegenden Landkreisen und Städten den öffentlichen Nahverkehr enorm aus. Bis 2025 soll in die angrenzenden Städte Herzogenaurach, Fürth, Nürnberg und Forchheim mindestens ein 20-Minuten Takt eingestellt werden, zu Pendlerzeiten morgens und abends ist ein 15-Minuten Takt einzuführen.

Auch in kleineren umliegenden Gemeinden, wie z.B. Neunkirchen am Brand, Kalchreuth, Marloffstein, Möhrendorf, Veitsbronn, Eckental, Gräfenberg, Neustadt an der Aisch soll mindestens einmal stündlich und zu Pendlerzeiten mindestens halbstündliche ÖPNV-Verbindungen eingerichtet werden. Hierbei sollen auch Schnellbusse zum Einsatz kommen.

Ziel 2: Klimaneutrale Bus-Flotte der EStW

Bis spätestens 2030 soll die Bus-Flotte der EStW klimaneutral fahren. Hierbei sollen folgende Zwischenziele erreicht werden. Bis Ende 2022 70% und bis Ende 2025 90%.

Zudem soll die Stadt Erlangen sich im VGN dafür einsetzen, dass die die gleichen Ziele für die gesamte im VGN in Einsatz befindliche Flotte umsetzt wird.

Ziel 3: Günstige ÖPNV-Tickets in der Zone 400

Innerhalb des Stadtgebiets (Zone 400) soll der Preis für eine Einzelfahrt bis 2023 auf 1,00 € reduziert werden. Zusätzlich soll im selben Zeitraum ein 100,- € Jahresticket für die Zone 400 eingeführt werden.
Hinweis: Zur Finanzierung sind Zuschüsse von Land und Bund zu akquirieren.

Ziel 4: 365 €-Ticket im VGN

Gemeinsam mit dem VGN soll bis 2024 ein 365,- €-Jahresticket für alle Bürger*innen eingeführt werden.

Hinweis: Zur Finanzierung sind Zuschüsse von Land und Bund zu akquirieren.

Der Straßenverkehr in Erlangen soll ökologisch und sozial verträglich entwickelt werden. In diesem Sinne ist es notwendig, die Verkehrsdichte zu reduzieren und eine Umstellung auf klimaneutrale Fahrzeuge einzuleiten. Klimaneutrale Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die bilanziell für die Energiebereitstellung die Menge der in der Atmosphäre vorhandenen Treibhausgase gemessen am üblichen Stand der Technik nicht erheblich erhöhen. Hierbei ist auch die örtliche und regionale Marktverfügbarkeit zu berücksichtigen. Aktuell im Jahr 2020 können daher für Erlangen die folgenden Fahrzeugantriebe als klimaneutral betrachtet werden: CNG-Verbrennungsantrieb (weil mit abfallstämmigen Biomethan versorgt) Elektroantrieb mit Akku (weil mit regenerativem Strom versorgt).

Ziel 1: City Maut

Die Stadt Erlangen prüft die Einführung einer City-Maut für die Innenstadt für nicht umweltfreundliche und nicht klimaneutral betriebene PKWs. Gemeint sind damit PKWs wie z. B. Benzin oder Diesel Verbrenner sowie unnötig große und schwere Fahrzeuge mit mehr als 400 kg Höchstgewicht pro dauerhaft installierten Sitzplatz.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll bis 2024 erfolgen.

Sofern eine City-Maut nicht umsetzbar sein sollte, sind alternative Modelle zur Bepreisung der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums mit nicht umweltfreundlichen und nicht klimaneutralen Fahrzeugen zu realisieren.

Die Bepreisung soll umgesetzte werden, z.B. in Form von erhöhten Gebühren für Bewohnerparkausweise, Tagesparktickets für nicht eigenständig bewirtschafteten Parkraum oder erhöhten Grundsteuern für private Parkplätze z.B. Stellplätze, Garagen etc.

Ausnahmen sollen geschaffen werden, z. B. für Carsharingfahrzeuge, Fahrzeuge von Personen mit Behinderung oder Personen, die Mittel der Grundsicherung erhalten, sowie Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie des Handwerks. 

Ziel 2: Anreize

Für klimaneutrale Fahrzeuge sollen ermäßigte Entgelte für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums eingeführt werden.

Um den Straßen- und Parkflächenbedarf zu reduzieren, sind Kleinfahrzeuge, die querparkfähig sind und nur geringe Spurbreiten benötigen, zu fördern.

Für Fahrzeuge, die beide Kriterien erfüllen (klimaneutral & querparkfähig) soll eine kostenfreie Nutzung der Verkehrs- und Parkinfrastruktur realisiert werden. 

Ziel 3: Einfahrverbot Innenstadt für nicht klimaneutrale Fahrzeuge

Für nicht klimaneutrale Fahrzeuge ist ein Einfahrverbot ab 2024 für den Innenstadtbereich mit nur wenigen objektiv begründeten Ausnahmen umzusetzen. Ausnahmen können z. B. gewährt werden für Carsharingfahrzeuge, Fahrzeuge von Personen mit Behinderung oder Personen, die Mittel der Grundsicherung erhalten, sowie Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie des Handwerks.

Ziel 4: Einfahrverbot Gesamtstadt für nicht klimaneutrale Fahrzeuge

Für nicht klimaneutrale Fahrzeuge ist ein Einfahrverbot ab 2035 für das gesamten Stadtgebiet vorzubereiten.

Ziel 1: Förderung privater Ladeinfrastruktur

Die Stadt Erlangen setzt ein Programm zur Förderung von privater Ladeinfrastruktur auf. Pro E-Ladestation kann bei Neubauten ein PKW-Platz eingespart werden. Zusätzlich soll eine E-Ladestation mit bis zu 1.000 € subventioniert werden.
Das Förderprogramm soll spätestens Ende 2021 in Kraft gesetzt werden. Das Programm wird für Neubauten befristet bis Ende 2024, da ab 2025 das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz in Kraft treten soll.

Ziele für die Erlanger Stadtwerke AG (EStW) in Bezug auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos
(die durch die Stadt Erlangen als 100%ige Eignerin erwirkt werden sollen)

Ziel 2: Zusätzliche öffentliche Ladesäulen

Die EStW bauen bis Ende 2021 mindestens sieben zusätzliche Ladesäulen, anschließend jährlich mindestens zehn weitere. Bis 2026 sollen so mindestens 70 öffentliche E-Ladesäulen im Stadtgebiet entstehen.

Ziel 3: Investitionen der EStW in private Ladeinfrastruktur

Die EStW bieten Immobilien-Entwicklern und -Besitzern Contracting-Modelle zu Investition und dem Betrieb von Ladeinfrastrukturen auf/für private Liegenschaften an.

Begründung: Hiermit unterstützen die EStW die Ziele der Stadt Erlangen, die Emissionen des motorisierten Individualverkehrs im Stadtgebiet drastisch zu minimieren.