Übergeordnetes Ziel: Vollständige Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeversorgung von Verbrauchern auf dem Gebiet der Stadt Erlangen in einer Form, die im Zusammenwirken mit den Maßnahmen in anderen Sektoren kompatibel mit dem 1,5 ° Ziel des Pariser Abkommens ist.

Die Stadt entwickelt bis spätestens Ende 2021 einen detaillierten Maßnahmenkatalog, einschl. eines Stufenplanes, der eine klimaneutrale Energieversorgung aller Energieverbraucher auf dem Stadtgebiet spätestens bis 2030 zum Ziel hat. Dies schließt Mobilisierungsmaßnahmen der gesamten Stadtgesellschaft ein, so dass auch private, gewerbliche, industrielle und institutionelle Verbraucher ihre Energieversorgung entsprechend umstellen.

 Ziel 1:  LED-Beleuchtung

Alle städtischen Gebäude sowie die städtische Straßenbeleuchtung werden spätestens bis Ende 2023 auf LED-Beleuchtung umgerüstet.

Ziel 2:   Energiesparberatung & Förderprogramm

Die Stadt legt bis Ende 2021 eine kostenlose Energiesparberatung und ein Förderprogramm für private Haushalte mit geringem Einkommen (Inhaber des Erlangen Pass) auf, das den Ersatz von alten, ineffizienten Haushaltsgeräten (Kühl- und Gefriergeräte, Geschirr- und Waschmaschinen, Trockner), Nachtspeicherheizungen und ineffizienten Heizungspumpen zum Ziel hat. 

Ziel 3:   Energieeffizienz

Die Stadt intensiviert Maßnahmen und legt zusätzliche Programme für die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen auf. Sie nutzt hierbei auch die Klima-Allianz und ab 2022 die zu gründende Energie- und Klimaschutz-Agentur (siehe übergreifende Ziele).

Die Stadt legt bis Ende 2021 eine umfassende Informationskampagne zum Thema Energetische Sanierung für Privathaushalte und Unternehmen auf. Ab 2022 werden die Maßnahmen von der zu gründenden Energie-Agentur übernommen.

Die Stadt stockt für 2021 ff. die Mittel des bestehenden Förderprogramms „CO2-mindernde Maßnahmen“ so auf, dass pro Jahr mind. 1.000 PV-Anlagen gemäß den aktuellen Förderbedingungen gefördert werden können. Das Programm wird bis Ende 2023 befristet. Ab 2022 werden nur noch Neu-Anlagen auf Bestandsgebäuden gefördert (wegen der ab dann voraussichtlich auch für Privatpersonen geltenden Pflicht der Errichtung von PV-Anlagen auf Neubauten).

Die nachfolgend genannten Ziele für die EStW sollen durch die Stadt Erlangen als 100%ige Eignerin erwirkt werden.

Ziel 1: Stabsstelle EStW Klimaneutral 2030

Die EStW richten eine Stabsstelle „EStW Klimaneutral“ ein. Diese koordiniert die entsprechenden Aktivitäten und Projekte zur Erreichung nachfolgend genannter Ziele sowie die Implementierung der notwendigen Maßnahmen innerhalb der EStW.

Zudem engagiert sich die Stabstelle in Verbänden wie dem VKU, um über diese Änderungen an gesetzlichen Rahmenbedingungen einzufordern, die notwendig sind, damit Stadtwerke ihren notwendigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene leisten können.

Außerdem unterstützt die Stabstelle die Stadtverwaltung und Stadtspitze bei deren Arbeit auf politischer Ebene, wie z.B. beim Bayerischen und Deutschen Städtetag, um auch hier notwendige Änderungen an gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Erreichen der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene einzufordern.

Ziel 2: Stromeinkauf

Die EStW stellen sicher, dass bis Ende 2021 sämtlicher von Dritten eingekaufter Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien Anlagen mit Standort in Deutschland stammt (unabh. davon, ob 100% der Kunden einen Grünstrom-Tarif gewählt haben oder nicht).

Begründung zur Forderung nach deutschen Standorten der EE-Anlagen:

  • die regionale und nationale Wertschöpfung soll gefördert werden
  • die regionale und nationale Resilienz soll erhöht werden
  • der Bedarf teurer Übertragungsnetzkapazitäten (national wie europäisch) soll minimiert werden
  • alle europäischen Nachbarländer müssen in den nächsten Jahren die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien massiv steigern, um ihre nationalen Klimaschutzziele zu erfüllen. Durch die i.d.R. höhere Kaufkraft der Deutschen Energieverbraucher würden sich die Preise für EE-Strom in den Nachbarländern erhöhen, wenn Energieversorger aus Deutschland in großem Stil in den Nachbarländern EE-Strom zukaufen. Hiesige Energieversorger sollte daher darauf verzichten, in diesen Ländern EE-Strom einzukaufen, um zusätzlichen Preisdruck und damit soziale Spannungen zwischen Deutschland und seinen europäischen Nachbarn zu vermeiden;

Ziel 3: Gaseinkauf

Die EStW stellen sicher, dass die Gasversorgung ihres Heizkraftwerkes sowie aller von ihr betriebenen dezentralen Kraft-Wärme(-Kälte)-Kopplungsanlagen (KW(K)K-Anlagen), welche für die (Fern)Wärmeversorgung benötigt werden, spätestens bis Ende 2030 vollständig durch Brennstoffe erfolgt, für deren Produktion ausschließlich Strom aus Windkraft- oder Solarkraft-Anlagen oder Verfahren basierend auf biogenen Reststoffen (z. B. auf Basis des thermo-katalytische Reformings (TCR)) genutzt werden. Gleiches gilt für jegliches Gas, das von den EStW an Endkunden verkauft wird.

Bestehende Lieferverträge für Biogas aus anderen, wie den zuvor genannten Quellen, die ggf. bis zum Jahre 2030 reichen bzw. 2030 und darüber hinaus verlängert wurden, können mit ihrem bis Ende 2021 geltenden Einkaufsvolumen einbezogen werden. 

Der Einkauf entsprechender Brennstoffe muss spätestens ab dem Jahr 2022 mind. 5% des Gesamtbedarfes betragen. Hinweis: 5% entspricht der Menge an Wasserstoff, der problemlos, ohne technische Änderungen an der Gasnetzinfrastruktur sowie den Verbraucher-Anlagen, in die bestehenden Gas-Netze eingespeist werden kann.

Die Beschaffungsquote ist jährlich in einer Bandbreite von 40 – 50% so zu steigern, dass sie 2026 mind. 33 % und spätestens 2030 die geforderten 100% erreicht hat.

Zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes an entsprechenden Brennstoffen bauen die EStW entsprechende Strukturen und Programme in Ihrem Einkauf sowie durch Kooperationen mit anderen Stadtwerken und Energieversorgern auf.

Die eigenen oder die Programme mit Partnern sollten bei Bedarf auch Elemente der direkten Beteiligung an Projektentwicklungs- und Betreibergesellschaften enthalten, die diese Brennstoffe produzieren. Zur Finanzierung entsprechender Beteiligungen sollten auch Finanzinstrumente zum Einsatz kommen, an denen sich Kunden der EStW oder andere Privatpersonen beteiligen können (z. B. über spezielle Sparbriefe mit fester Verzinsung oder Nachrangdarlehen)

Ziel 4: PV-Anlagen-Pachtmodelle

Die EStW etablieren ein neues Geschäftsmodell zur Verpachtung von PV-Anlagen an private, gewerbliche und industrielle Endverbraucher. Das Programm wird ergänzt durch die optionale Verpachtung von Batteriespeichern in den Kundenliegenschaften oder von günstiger zu errichtender Speicherkapazität aus Quartiersspeichern zur Eigenstromspeicherung durch die Endverbraucher.

Begründung 1: Absatzrückgänge durch zunehmende Stromeigenerzeugung von Haushalts- und Gewerbe-Kunden können so durch Einnahmen aus der Verpachtung dieser Anlagen und der Vermarktung von Service-Dienstleistungen (Monitoring/Performance-Tracking, Wartung, Störungsbeseitigung) kompensiert werden.

Unter Zuhilfenahme von Dienstleistern wie z. B. der Fa. Greenergetic kann ein solches Geschäftsmodell auch mit minimalem eigenen Personalaufwand etabliert werden. 

Begründung 2: Hiermit unterstützen die EStW die Ziele der Stadt Erlangen, möglichst vielen Bürger*innen, Gewerbe- und Industriebetrieben die Errichtung von PV-Anlagen auf Dächern im Stadtgebiet, um das vorhandene Potential dieser schnell und vollständig zu heben und dies unabh. von deren eigenen finanziellen Mitteln oder Neigungen sich mit dieser Thematik umfänglich beschäftigen zu wollen.
Ein Blick auf Erlangen aus der Luft zeigt schnell und deutlich auf, dass noch sehr viel Potential ungenutzt ist, u. a. große Flachdächer, z.B. von Firmen wie Siemens, Logistikzenten und Supermärkten. Sh. auch https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=ba&bgLayer=atkis&catalogNodes=11,122&layers=luftbild&E=645820.98&N=5495198.02&zoom=9

Ziel 5: Stromeinkauf aus Ü20-Anlagen

Die EStW ermöglichen Kunden, die eine PV-Anlage betreiben welche aus der 20-jährigen EEG-Vergütung ausscheidet (Ü20-Anlagen), einen barrierefreien und wirtschaftlichen Weiterbetrieb dieser.

Hierzu bieten die EStW eine kostengünstige Umstellung auf eine Eigenversorgungslösung mit Erstattung eines fairen Marktwerts für den eingespeisten Überschussstrom.

Begründung: Hiermit unterstützen die EStW die Ziele der Stadt Erlangen, einen grundsätzlich unbegrenzten Weiterbetrieb dieser PV-Anlagen und so weiterhin eine lokale Ökostromgewinnung aus ihnen zu ermöglichen. Zudem vermindern die EStW hiermit den Anteil des Ökostromes der extern zugekauft werden muss.

Hinweis: Programme mit gleichem Ziel werden z. B. von den Energieversorgern EnBW und EnviaM aufgelegt. Siehe hier: Link

Ziel 6: Flexible Stromtarife 

Die EStW rüsten alle vorhandenen Stromzähler bis spätestens Ende 2022 auf neue intelligente Messsysteme (sog. Smart Meter) um und bieten Ihren Kunden variable Stromtarife an.

Begründung: Über die Smart Meter helfen die EStW ihren Kunden Transparenz über den Energieverbrauch zu schaffen und somit Einsparpotentiale zu heben. Mittels der flexiblen Stromtarife werden die Kunden angereizt, Strom dann zu kaufen, wenn er durch hohe Produktion, z. B. zu Mittagsspitzen besonders billig ist bzw. ihren Stromverbrauch in Zeiten hoher Last zu reduzieren. Hiermit lassen sich perspektivisch auch Netzengpässen entgegenwirken, die z. B. durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur, sowie der Umstellung von Öl- und Gas-Heizungen auf stromgespeiste Wärmepumpensysteme entstehen können. (Beispiel der Stadtwerke Haßfurt siehe hier: Link)