Neubau ist durch die graue Energie im Herstellungsprozess energieintensiver als die Sanierung des Gebäudebestands. Es gibt keinen Mangel an Wohnraum, sondern eine ungerechte Verteilung des bestehenden Wohnraums. Die durchschnittliche Wohnfläche pro Person steigt auch in Erlangen. Deshalb soll Neubautätigkeit im Stadtgebiet so weit wie möglich minimiert werden. Neue Bau- und Gewerbegebiete auf bisher land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sollen ab sofort grundsätzlich nicht mehr ausgewiesen werden.

Die Stadt ändert zudem bis spätestens Ende 2021 ihre Richtlinien zur Bauleitplanung bzw. für Baugenehmigungen für Neubauten in der Form ab, dass:

  • eine Wiederverwendbarkeit von mindestens 70% der Baustoffe bei einem Neubau gewährleistet werden kann. [12] Hierfür schafft die Stadt ein entsprechendes kommunales Materialkataster in Anlehnung an BNB / DGNB.
  • bei Bauprojekten mit Baugrundfläche größer 500 m² außerdem ein Energiekonzept und eine Lebenszyklusanalyse vorgelegt werden muss. [13]
  • bei nicht vermeidbarem Neubau Kaltluftschneisen erhalten bleiben oder durch flächensparende Siedlungspolitik neu geschaffen werden müssen [14]
  • es je Wohnraum einer Wohnung einen wettergeschützten und leicht zugänglichen Fahrradabstellplatz pro Wohnung geben muss
  • Sanierung kommunaler Gebäude

Die Stadt geht mit gutem Beispiel voran, indem sie bis Ende 2021 einen Plan für eine „vollständige Sanierung des eigenen Gebäudebestands auf hohem Niveau bis 2030“ [15] vorlegt.

Energieeinsparung bei kommunalen Gebäuden und Liegenschaften

Die Raumtemperatur aller fossil beheizten Räume der Stadt Erlangen und ihrer Betriebe wird in der Heizperiode auf maximal 19°C Innentemperatur begrenzt. Dem UVPA wird jährlich über den Erfolg der Maßnahme berichtet.

Die Maßnahme wird durch eine Aufklärungskampagne bei Beschäftigten, Schulklassen und Eltern von Kindergartenkindern begleitet, Stichworte: Wie kleide ich mich klimaangepasst? Dein persönlicher Beitrag zum Klimaschutz!

Bei dem Verkauf von Grundstücken durch die Stadt wird in die Grundstückskaufverträge eine Verpflichtung zu den oben genannten Richtwerten aufgenommen.

[12] vgl. Runder Tisch Klimanotstand Aachen: Unsere Forderungen – Bauen/Wohnen/Stadtgrün (https://www.runder-tisch-klimanotstand-ac.de/bauen-wohnen-stadtgruen/), 2020

[13] vgl. Klimaentscheid Darmstadt: Ziele - Ziel 7: Nachhaltige und ökologische Stadtplanung (https://klimaentscheid-darmstadt.de/ziele/), 2020

[14] vgl. KlimaKom gemeinnützige eG: Kurzbroschüre Transformation gestalten – Bausteine einer Klimanotstandspolitik in Erlangen, 2020, Seite 9

[15] KlimaKom gemeinnützige eG: Kurzbroschüre Transformation gestalten – Bausteine einer Klimanotstandspolitik in Erlangen, 2020, Seite 12