Der Straßenverkehr in Erlangen soll ökologisch und sozial verträglich entwickelt werden. In diesem Sinne ist es notwendig, die Verkehrsdichte zu reduzieren und eine Umstellung auf klimaneutrale Fahrzeuge einzuleiten. Klimaneutrale Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die bilanziell für die Energiebereitstellung die Menge der in der Atmosphäre vorhandenen Treibhausgase gemessen am üblichen Stand der Technik nicht erheblich erhöhen. Hierbei ist auch die örtliche und regionale Marktverfügbarkeit zu berücksichtigen. Aktuell im Jahr 2020 können daher für Erlangen die folgenden Fahrzeugantriebe als klimaneutral betrachtet werden: CNG-Verbrennungsantrieb (weil mit abfallstämmigen Biomethan versorgt) Elektroantrieb mit Akku (weil mit regenerativem Strom versorgt).

Ziel 1: City Maut

Die Stadt Erlangen prüft die Einführung einer City-Maut für die Innenstadt für nicht umweltfreundliche und nicht klimaneutral betriebene PKWs. Gemeint sind damit PKWs wie z. B. Benzin oder Diesel Verbrenner sowie unnötig große und schwere Fahrzeuge mit mehr als 400 kg Höchstgewicht pro dauerhaft installierten Sitzplatz.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll bis 2024 erfolgen.

Sofern eine City-Maut nicht umsetzbar sein sollte, sind alternative Modelle zur Bepreisung der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums mit nicht umweltfreundlichen und nicht klimaneutralen Fahrzeugen zu realisieren.

Die Bepreisung soll umgesetzte werden, z.B. in Form von erhöhten Gebühren für Bewohnerparkausweise, Tagesparktickets für nicht eigenständig bewirtschafteten Parkraum oder erhöhten Grundsteuern für private Parkplätze z.B. Stellplätze, Garagen etc.

Ausnahmen sollen geschaffen werden, z. B. für Carsharingfahrzeuge, Fahrzeuge von Personen mit Behinderung oder Personen, die Mittel der Grundsicherung erhalten, sowie Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie des Handwerks. 

Ziel 2: Anreize

Für klimaneutrale Fahrzeuge sollen ermäßigte Entgelte für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums eingeführt werden.

Um den Straßen- und Parkflächenbedarf zu reduzieren, sind Kleinfahrzeuge, die querparkfähig sind und nur geringe Spurbreiten benötigen, zu fördern.

Für Fahrzeuge, die beide Kriterien erfüllen (klimaneutral & querparkfähig) soll eine kostenfreie Nutzung der Verkehrs- und Parkinfrastruktur realisiert werden. 

Ziel 3: Einfahrverbot Innenstadt für nicht klimaneutrale Fahrzeuge

Für nicht klimaneutrale Fahrzeuge ist ein Einfahrverbot ab 2024 für den Innenstadtbereich mit nur wenigen objektiv begründeten Ausnahmen umzusetzen. Ausnahmen können z. B. gewährt werden für Carsharingfahrzeuge, Fahrzeuge von Personen mit Behinderung oder Personen, die Mittel der Grundsicherung erhalten, sowie Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie des Handwerks.

Ziel 4: Einfahrverbot Gesamtstadt für nicht klimaneutrale Fahrzeuge

Für nicht klimaneutrale Fahrzeuge ist ein Einfahrverbot ab 2035 für das gesamten Stadtgebiet vorzubereiten.