Die Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen legt fest, wie viele PKW- und Fahrradstellplätze bei einem Neubau verschiedener Gebäudetypen bereitgestellt werden sollen. Diese Stellplatzsatzung basiert einerseits auf einer starken Notwendigkeit des Kfz und andererseits beinhaltet sie aktuell keine Lastenfahrradstellplätze.

Gleichzeitig ist die Ablösesumme für Fahrradstellplätze deutlich zu gering und kann so einfach abgelöst werden. Bei einem begrenzten Platzangebot soll es durch eine finanzielle Steuerung ökonomisch attraktiver sein, diesen Platz für Fahrräder oder Lastenräder, anstatt für PKW-Plätze zu nutzen. 

Ziel 1: Änderung der Stellplatzsatzung

Die Stadt Erlangen erstellt eine komplett veränderte Version der Stellplatzsatzung bis spätestens Mitte 2021. Diese enthält generell mindestens die doppelte Menge an Fahrradabstellplätzen. Zusätzlich sollen 20% von der neuen Zahl an Fahrradabstellplätzen für Lastenfahrräder eingeführt werden.

Gleichzeitig soll die Anzahl der PKW-Stellplätze um 25% verringert werden, wobei hier unterschiedliche Quoten für die einzelne Stadtteile sinnvoll wären.

Gleichzeitig wird der Ablösebetrag pro Fahrradabstellplatz auf mindestens 2.000 € erhöht, pro Lastenfahrradstellplatz auf mindestens 5.000 € gesetzt und pro PKW-Stellplatz um mindestens 25% reduziert. 

Ziel 2: Evaluierung der Stellplatzsatzung

Die Stellplatzsatzung soll nach spätestens drei Jahren (Mitte 2024) evaluiert werden und dann ggf. die Anzahl an Fahrradstellplätzen abermalig erhöht und die der Kfz-Parkplätze abermalig gesenkt werden.