Für das Erreichen der Klimaneutralität muss vor allem der motorisierte Individualverkehr (MIV) massiv abnehmen. Somit dürfen keine weiteren Erleichterungen für den MIV geschaffen werden. 

Ziel: Ausbaustopp

Jegliche Neuplanungen von Verkehrsinfrastrukturen für den MIV, die zusätzlich zur bestehenden Infrastruktur errichtet würden, sind zu stoppen. Ausnahmen sind möglich, wenn es hierdurch zu einer nachweisbaren Entlastung von Anwohnern käme und in gleichem Umfang an anderer Stelle Straßenverkehrsinfrastrukturen zurückgebaut würden.