Wie in dem Klimanotstandsplan erläutert, muss der motorisierte Individualverkehr (MIV) um mindestens die Hälfte sinken. Dafür soll gleichzeitig der Umweltverbund (Fußgänger, Fahrrad, ÖPNV) enorm verbessert und attraktiver gestaltet werden und gleichzeitig das Benutzen von PKWs unattraktiver werden. Die Gebühren von einem Stellplatz müssen an das maximal mögliche angepasst werden. Entgegen dem aktuellen Stadtratsbeschluss soll das spätestens in Q1 2021 geschehen. Kfz-Parkplätze benötigen ca. 10qm und sind für einen größeren Teil der Flächenversiegelung in der Stadt verantwortlich, deshalb muss das Abstellen eines solchen unattraktiv gestaltet werden.
Für berufspendelnde Familien sowie Schwerbehinderte werden Bewohnerparkplätze für klimaneutrale Fahrzeuge weiterhin eingeplant und von einer systematischen Verteuerung ausgenommen.
Nach der Klimanotstand-Studie sollen die letztendlich übrigen PKWs gemeinschaftlich genutzt werden und ausschließlich mit klimaneutralen Antrieben fahren.
Ziel 1: Autofreie Sonntage
Bis Ende 2021 soll ein Konzept für autofreie Sonntage erstellt werden. Dafür soll gleichzeitig auf Landes- und Bundesebene für die Veränderung von den notwendigen Gesetzen eingestanden werden. Ab dem Jahr 2022 sollen mindestens vier autofreie Sonntage im Jahr stattfinden, ab dem Jahr 2024 sollen sie mindestens monatlich stattfinden. Dabei soll der Fokus auf den Bereich der Innenstadt gelegt, die anderen Stadtteile aber gleichzeitig einbezogen werden.
Ziel 2: Stellplatzgebühren
Die Stellplatzgebühren werden spätestens in Q1 2021 angehoben. In den aktuell existierenden Zonen 1 und 2 werden sie auf das maximal mögliche von 2,60€ pro Stunde angehoben und in Zone 3 auf 2,00€ pro Stunde angehoben. Gleichzeitig auf Landes- und Bundesebene auf eine generelle Erhöhung des Maximalbetrags eingewirkt werden. Spätestens 2024 soll das Parken in Zone 1 und 2 mindestens 4€ pro Stunde betragen.
Von der Preiserhöhung ausgenommen sind Behindertenparkplätze (kostenlos).
Ziel 3: Carsharingparkplätze
Im gesamten Stadtgebiet werden bis 2023 20% der existierenden Stellplätze und Bewohner*innenparkplätze in Carsharingparkplätze umgewandelt. Bis 2025 soll diese Quote bei mindestens 50% liegen.