Städtebauliche Vorentwürfe aller Bauvorhaben mit einer Baugrundfläche von mehr als 500 m² werden hinsichtlich ihrer Kubatur auf ihren späteren Energiebedarf optimiert. Zukünftige Baukörper werden hinsichtlich ihres A/Ve-Wertes (Verhältnis von Wärme abstrahlender Außenhülle (A) zu dem zu beheizenden Volumen (Ve))  auf eine Summe von Σmax +/- 25 optimiert (Gebäudehöhen bis zu 5 Stockwerken und Bebauungstiefen von 10 - 14 m). [3]

Sicherung der passiven Sonnenenergie (~13 kWh/m²WF)

Bei Neubauten ist die Gebäudestellung hinsichtlich einer optimalen Nutzung der passiven Sonnenenergie zu optimieren.

Die Ausrichtung der Dachfirste zu einer Ermöglichung aktiver Solaranlagen und eine optimale Gebäudehüllkurve zur Sicherung der winterlichen Fassadenbesonnung sind bis 2021 als Festsetzung in den Bebauungsplan einzupflegen.

Sicherung der aktiven Sonnenenergie (~3 kWh/ m²WF)

Bei Neubauten ist die Nutzung von solarer Brauchwassernutzung, solarer Nahwärme und Photovoltaik verpflichtend auszuweisen.

[3] vgl. KlimaKom gemeinnützige eG: Kurzbroschüre Transformation gestalten – Bausteine einer Klimanotstandspolitik in Erlangen, 2020, Seite 8