Ziel 1: Begrünung
Alle Straßen werden bis spätestens Ende 2021 bzgl. Überschreitung der gesetzlichen Mindestbreite untersucht. Es wird nachvollziehbar dargelegt, an welcher Stelle Parkraum zwingend notwendig ist. Für überflüssige Fahrbahnflächen wird bis spätestens Mitte 2022 ein Konzept zur Begrünung erarbeitet. Dieses wird hinsichtlich zeitnaher Umsetzung priorisiert und umgesetzt. Wo möglich werden zusätzliche Bäume gepflanzt und Baumscheiben vergrößert.
Ziel 2: Entsiegelungen & Bepflanzungen
Alle städtischen Plätze werden bis spätestens Ende 2021 hinsichtlich Entsiegelung und Anlage von Grünflächen untersucht. Bis spätestens Ende 2022 wird ein Konzept zur Umsetzung der Entsiegelung erarbeitet. Die Bepflanzung erfolgt grundsätzlich insektenfreundlich. Es ist auf natürliche „Insektenhotels“ zu achten.
Des Weiteren wird in diesem Zuge das Konzept der schnellwachsenden und pflegearmen "Tiny urban Forests" für eine Umsetzung in Erlangen geprüft. Gemäß World Economic Forum (WEF) wachsen sie 10 x schneller als herkömmliche Wälder, haben eine um 100-fach höhere Biodiversität und speichern 40 x mehr CO2. [1] [2]
Ziel 3: Exerzierplatz
Die Stadt Erlangen unternimmt umgehend Schritte, um die Vorhalteflächen am Exerzierplatz wieder in den städtischen Besitz zu überführen. Bei Erfolg wird das Naturschutzgebiet auf alle freien Flächen erweitert.
Ziel 4: Fassadenbegrünung
Die Stadt Erlangen entwickelt bis spätestens Mitte 2021 ein Förderprogramm zu Fassadenbegrünung und setzt dieses bis spätestens Ende 2022 in Kraft.
Ziel 5: Freiflächengestaltungssatzung
Die Freiflächengestaltungssatzung wird umgehend so geändert, dass Innenhöfe (privat und gewerblich) grundsätzlich zu begrünen sind. Pflaster wird nur im Ausnahmefall genehmigt (z. B. für notwendige Verkehrswege).
Ziele 6 Stadtgrün
Es erfolgen ab sofort keine Fällungen „kranker“ Bäume mehr. Diese werden durch Pflegemaßnahmen, ggf. Kronenschnitt, gestärkt und erst nach dem vollständigen Absterben durch Neupflanzungen ersetzt.
Ersatzpflanzungen orientieren sich an der Leistungsfähigkeit, nicht der Anzahl, zu ersetzender Bäume. Die Maßgaben der Baumschutzverordnung gelten auch für städtische Bäume. Es gilt der Grundsatz „Erhalten statt Fällen“.
[1] vgl. WEF. People are planting tiny urban forests to boost biodiversity and fight climate change https://www.weforum.org/agenda/2020/07/tiny-urban-forests-miyawaki-biodiversity-carbon-capture
[2] vgl. Der erste Tiny Forest Deutschlands https://www.umweltdialog.de/de/umwelt/biodiversitaet/2020/Der-erste-Tiny-Forest-Deutschlands.php